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Briefgeheimnis und Emails... ein kleiner Exkurs..
13 Jahre 7 Monate her - 13 Jahre 7 Monate her #2572
von Partheon
Briefgeheimnis und Emails... ein kleiner Exkurs.. wurde erstellt von Partheon
Briefgeheimnis Österreich (Paragraph 118 StGB):
(1) Wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten verschlossenen
Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu
180 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer, um sich oder einem anderen Unbefugten
Kenntnis vom Inhalt eines nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten
Schriftstücks zu verschaffen, 1.ein verschlossenes Behältnis, in dem sich
ein solches Schriftstück befindet, öffnet oder 2.ein technisches Mittel
anwendet, um seinen Zweck ohne Öffnen des Verschlusses des Schriftstücks
oder des Behältnisses (Z. 1) zu erreichen.
(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Brief oder ein anderes Schriftstück
(Abs. 1) vor Kenntnisnahme durch den Empfänger unterschlägt oder sonst
unterdrückt.
Zusammenfassung Briefgeheimnis deutsches Recht (Paragraph 202 StGB):
§ 202 StGB verbietet es, verschlossene Briefe oder Schriftstücke zu öffnen
oder zu lesen, wenn diese nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind. Im
Gegensatz zu § 184 StGB fehlt hier ein Verweis in § 11 Abs.3 StGB, der
Schriftstücke und Daten gleichstellt. Eine Verletzung des Briefgeheimnisses
durch unbefugtes Lesen von e-Mails ist also nicht möglich, da e-Mails
nicht von § 202 StGB umfasst sind.
Ausspähen von Daten, § 202a StGB
Man könnte jedoch an eine Strafbarkeit nach § 202a StGB wegen Ausspähens von
Daten denken. Dies erfordert aber, dass die Daten gegen unberechtigten Zugang
besonders gesichert sind. Eine unverschlüsselte e-Mail fällt also nicht in den
Schutzbereich des § 202a StGB. Wird die Mail hingegen verschlüsselt, ist eine
Strafbarkeit nach § 202a StGB gegeben, wenn diese unberechtigterweise gelesen
wird.
Eine Email fällt in Österreich nicht unter das Briefgeheimnis (StGB), maximal
unter das Datenschutzgesetz oder unter das Telekommunikationsgesetz. Unter das
Briefgeheimnis würde eine Email (in beiden Staaten) nur dann fallen, wenn die
Email verschlüsselt wurde.
Da ich hier als Pseudo-Jurist davon ausgehe, dass Email-Anfragen an Klaus nicht
verschlüsselt geschickt werden, können wir also den Straftatbestand der
Verletzung des Briefgeheimnisses getrost ad acta legen.
Abgesehen davon verletzt man das Briefgeheimnis nur wenn man sich unbefugt
an den Inhalt "heranmacht". Da Klaus aber befugt ist (als Empfänger) kann man
getrost von einem Freispruch ausgehen!
Allerdings könnte man einwenden, dass laut Paragraph 51 (DSG) folgendes auf
das Veröffentlichen einer Email zutreffen könnte:
Letztere Bestimmung stellt unter gerichtliche Strafe, wer in der Absicht,
sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, oder einem anderen einen
Nachteil zuzufügen, personenbezogene Daten, die ihm ausschließlich aufgrund
seiner berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut oder zugänglich geworden sind,
oder die er sich widerrechtlich verschafft hat, selbst benützt oder einem
anderen zugänglich macht oder veröffentlicht, obwohl der andere ein
schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse hat.
Die hochgeschätzte Leserschaft der WB möge sich hier selbst ein Urteil
bilden ob sich hier wer einen Vermögensvorteil verschafft hat oder ob ein
schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse besteht.
Als Winkeladvokat und Rechtsverdreher plädiere ich auch in diesem Fall auf
"Nicht schuldig".
Hiermit stelle ich auch sogleich in Abrede, dass ich vom SSV oder von Klaus
oder einer sonst dem SSV nahe stehenden Person in irgendeiner Weise für
diese "Rechtsauskunft" entlohnt oder sonstwie entschädigt wurde!
(1) Wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten verschlossenen
Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu
180 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer, um sich oder einem anderen Unbefugten
Kenntnis vom Inhalt eines nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten
Schriftstücks zu verschaffen, 1.ein verschlossenes Behältnis, in dem sich
ein solches Schriftstück befindet, öffnet oder 2.ein technisches Mittel
anwendet, um seinen Zweck ohne Öffnen des Verschlusses des Schriftstücks
oder des Behältnisses (Z. 1) zu erreichen.
(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Brief oder ein anderes Schriftstück
(Abs. 1) vor Kenntnisnahme durch den Empfänger unterschlägt oder sonst
unterdrückt.
Zusammenfassung Briefgeheimnis deutsches Recht (Paragraph 202 StGB):
§ 202 StGB verbietet es, verschlossene Briefe oder Schriftstücke zu öffnen
oder zu lesen, wenn diese nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind. Im
Gegensatz zu § 184 StGB fehlt hier ein Verweis in § 11 Abs.3 StGB, der
Schriftstücke und Daten gleichstellt. Eine Verletzung des Briefgeheimnisses
durch unbefugtes Lesen von e-Mails ist also nicht möglich, da e-Mails
nicht von § 202 StGB umfasst sind.
Ausspähen von Daten, § 202a StGB
Man könnte jedoch an eine Strafbarkeit nach § 202a StGB wegen Ausspähens von
Daten denken. Dies erfordert aber, dass die Daten gegen unberechtigten Zugang
besonders gesichert sind. Eine unverschlüsselte e-Mail fällt also nicht in den
Schutzbereich des § 202a StGB. Wird die Mail hingegen verschlüsselt, ist eine
Strafbarkeit nach § 202a StGB gegeben, wenn diese unberechtigterweise gelesen
wird.
Eine Email fällt in Österreich nicht unter das Briefgeheimnis (StGB), maximal
unter das Datenschutzgesetz oder unter das Telekommunikationsgesetz. Unter das
Briefgeheimnis würde eine Email (in beiden Staaten) nur dann fallen, wenn die
Email verschlüsselt wurde.
Da ich hier als Pseudo-Jurist davon ausgehe, dass Email-Anfragen an Klaus nicht
verschlüsselt geschickt werden, können wir also den Straftatbestand der
Verletzung des Briefgeheimnisses getrost ad acta legen.
Abgesehen davon verletzt man das Briefgeheimnis nur wenn man sich unbefugt
an den Inhalt "heranmacht". Da Klaus aber befugt ist (als Empfänger) kann man
getrost von einem Freispruch ausgehen!
Allerdings könnte man einwenden, dass laut Paragraph 51 (DSG) folgendes auf
das Veröffentlichen einer Email zutreffen könnte:
Letztere Bestimmung stellt unter gerichtliche Strafe, wer in der Absicht,
sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, oder einem anderen einen
Nachteil zuzufügen, personenbezogene Daten, die ihm ausschließlich aufgrund
seiner berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut oder zugänglich geworden sind,
oder die er sich widerrechtlich verschafft hat, selbst benützt oder einem
anderen zugänglich macht oder veröffentlicht, obwohl der andere ein
schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse hat.
Die hochgeschätzte Leserschaft der WB möge sich hier selbst ein Urteil
bilden ob sich hier wer einen Vermögensvorteil verschafft hat oder ob ein
schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse besteht.
Als Winkeladvokat und Rechtsverdreher plädiere ich auch in diesem Fall auf
"Nicht schuldig".
Hiermit stelle ich auch sogleich in Abrede, dass ich vom SSV oder von Klaus
oder einer sonst dem SSV nahe stehenden Person in irgendeiner Weise für
diese "Rechtsauskunft" entlohnt oder sonstwie entschädigt wurde!
Letzte Änderung: 13 Jahre 7 Monate her von Partheon.
Folgende Benutzer bedankten sich: Iljiijli
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13 Jahre 7 Monate her - 13 Jahre 7 Monate her #2573
von Alarion
Alarion antwortete auf Aw: Briefgeheimnis und Emails... ein kleiner Exkurs..
Danke für die rechtlichen Erläuterungen! :woohoo:
Ich frage mich gerade, ob wir hier wirklich zuviel Betrieb in der Wolkenburg haben, ob Klaus' Anfragenpostings (ohne Namen und konkrete IDs!) wirklich zu einer so lächerlichen Anschuldigung wie der Verletzung des Briefgeheimnisses führen muss und auch, sorry Klaus, ob du nach einer offenbar einzelnen kritischen bzw. wie es scheint unsinnigen Bemerkung nichts besseres zu tun hast, also sofort deine sehr sinnvolle und gute Fragen-Rubrik wieder einzustellen?
Liegt schon ein rechtsanwältliches Abmahnschreiben vor oder könnte es sein, dass diese Massnahme überzogen und allgemein bedauerlich ist (ausser für den einen witzigen Spieler mit dem Briefgeheimnis, aber vielleicht hat er das überhaupt nicht so scharf gemeint)?
Ich frage mich gerade, ob wir hier wirklich zuviel Betrieb in der Wolkenburg haben, ob Klaus' Anfragenpostings (ohne Namen und konkrete IDs!) wirklich zu einer so lächerlichen Anschuldigung wie der Verletzung des Briefgeheimnisses führen muss und auch, sorry Klaus, ob du nach einer offenbar einzelnen kritischen bzw. wie es scheint unsinnigen Bemerkung nichts besseres zu tun hast, also sofort deine sehr sinnvolle und gute Fragen-Rubrik wieder einzustellen?
Liegt schon ein rechtsanwältliches Abmahnschreiben vor oder könnte es sein, dass diese Massnahme überzogen und allgemein bedauerlich ist (ausser für den einen witzigen Spieler mit dem Briefgeheimnis, aber vielleicht hat er das überhaupt nicht so scharf gemeint)?
Letzte Änderung: 13 Jahre 7 Monate her von Alarion.
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- Ethelberth
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13 Jahre 7 Monate her #2575
von Ethelberth
Der Vermögenssachden liegt wohl darin, dass betreffender Spieler nun mehr kostenpflichtige Züge bis zum Spielsieg abgeben muss, da wir bösen Konkurrenten jetzt die gleichen Regelkenntnisse haben wie er
Nein, im Ernst: Ich kenne kein einziges von einer Internet-Spielergemeinschaft gespieltes Spiel, auf dessen Website nicht eine FAQ-Liste veröffentlicht wird.
Daher ist es mir unverständlich, weshalb sich ein Spieler in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, wenn eine Mailanfrage zum Regelwerk veröffentlicht wird. Zumahl Klaus keine Rückschlüsse auf Spieler / Partei / Modul oder Partie erkennen lässt in der Rubrik.
Die Gentleman-Agreements verbieten ein Ausnutzen von Regellücken. Also MUSS doch alles veröffentlicht werden, das Unklarheiten im Regelwerk oder den Algorithmen der Befehlsabwicklung beseitigt.
Als einzige mir vorstellbaren Motive für eine Nicht-Veröffentlichung von Regelfragen kommt mir in den Sinn:
- Ich will aus Mißverstänlichkeiten im Regelwerk Vorteile beziehen (was verboten ist).
- Es ist mir peinlich, dass ich Klaus und nicht meine Mitspieler/Mentoren gefragt habe. Eventuell unterstellen die mir nun (ggf. zu Recht), dass ich deren Kompetenzen anzweifle. (Ein Konflikt ist aber bei der Anonymisierung fast ausgeschlossen).
Wie Harry bedaure ich sehr, dass die Rubrik "Antworten auf Regelfragen" nun geschlossen wird. Können wir uns nicht als Forenuser/Moderatoren/GMs beim Mitspieler für das Mißverständnis entschuldigen, das dazu führte, dass er unversehens etwas von sich unerwünscht veröffentlicht sah, von dem wir profitierten, das Veröffentlichen von alle betreffenden Regelanfragen in den Regeln verankern, Ausnahmen zulassen, wenn um Vertraulichkeit gebeten wird und die Rubrik dann wieder eröffnen?
Gruß,
Lars
Ethelberth antwortete auf Aw: Briefgeheimnis und Emails... ein kleiner Exkurs..
Partheon schrieb: Briefgeheimnis Österreich (Paragraph 118 StGB):
Die hochgeschätzte Leserschaft der WB möge sich hier selbst ein Urteil
bilden ob sich hier wer einen Vermögensvorteil verschafft hat oder ob ein
schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse besteht.
Als Winkeladvokat und Rechtsverdreher plädiere ich auch in diesem Fall auf
"Nicht schuldig".
Der Vermögenssachden liegt wohl darin, dass betreffender Spieler nun mehr kostenpflichtige Züge bis zum Spielsieg abgeben muss, da wir bösen Konkurrenten jetzt die gleichen Regelkenntnisse haben wie er
Nein, im Ernst: Ich kenne kein einziges von einer Internet-Spielergemeinschaft gespieltes Spiel, auf dessen Website nicht eine FAQ-Liste veröffentlicht wird.
Daher ist es mir unverständlich, weshalb sich ein Spieler in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, wenn eine Mailanfrage zum Regelwerk veröffentlicht wird. Zumahl Klaus keine Rückschlüsse auf Spieler / Partei / Modul oder Partie erkennen lässt in der Rubrik.
Die Gentleman-Agreements verbieten ein Ausnutzen von Regellücken. Also MUSS doch alles veröffentlicht werden, das Unklarheiten im Regelwerk oder den Algorithmen der Befehlsabwicklung beseitigt.
Als einzige mir vorstellbaren Motive für eine Nicht-Veröffentlichung von Regelfragen kommt mir in den Sinn:
- Ich will aus Mißverstänlichkeiten im Regelwerk Vorteile beziehen (was verboten ist).
- Es ist mir peinlich, dass ich Klaus und nicht meine Mitspieler/Mentoren gefragt habe. Eventuell unterstellen die mir nun (ggf. zu Recht), dass ich deren Kompetenzen anzweifle. (Ein Konflikt ist aber bei der Anonymisierung fast ausgeschlossen).
Wie Harry bedaure ich sehr, dass die Rubrik "Antworten auf Regelfragen" nun geschlossen wird. Können wir uns nicht als Forenuser/Moderatoren/GMs beim Mitspieler für das Mißverständnis entschuldigen, das dazu führte, dass er unversehens etwas von sich unerwünscht veröffentlicht sah, von dem wir profitierten, das Veröffentlichen von alle betreffenden Regelanfragen in den Regeln verankern, Ausnahmen zulassen, wenn um Vertraulichkeit gebeten wird und die Rubrik dann wieder eröffnen?
Gruß,
Lars
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13 Jahre 7 Monate her #2576
von Iljiijli
Iljiijli antwortete auf Aw: Briefgeheimnis und Emails... ein kleiner Exkurs..
Hans .. vielen Dank für deine Klarstellung
Klaus .. ich schließe mich hier Harry voll und ganz an. Weil ein Spieler sich darüber beschwert, dass er sich offensichtlich bloßgestellt sieht, eine ihm vielleicht im Nachhinein peinliche Frage gestellt zu haben, ist das wirklich GAR KEIN Grund diesen wohl sinnvollsten Threads der letzten Monate einzustellen.
Lösche einfach den Beitrag des betreffenden Spielers aus dem Thread und führe die Rubrik weiter!
Kann ja nicht sein, dass hier die Interessen eines Einzelnen höher bewertet werden, als die Interessen der Masse!
Und für die Zukunft kannst du ja ins Kleingedruckte der AGB für Auskünfte durch den Spielleiter den Absatz mitaufnehmen:
Mit der Bitte um Spielbezogene oder Regeltechnische Auskunft willigt der Anfragesteller einer teilweisen oder gänzlichen Veröffentlichung ausdrücklich und vorbehaltlos zu. Diese Veröffentlichung erfolgt anonymisiert in Bezug auf Anfragesteller (Name) und Positionsbezogene Daten (wie Charakter & Force ID's). Es obliegt dem Ermessen des Spielleiters ob spielbezogene Daten ganz, teilweise oder gar nicht anonymisiert veröffentlicht werden (Abenteuernummern, Informationen, etc.).
Eigentlich ist es ja lächerlich sich über sowas Gedanken machen zu müssen ... bei einem Spiel, das wir hier alle gemeinsam und miteinander (auch im Kriegsfall!!!) spielen, oder?
Klaus .. ich schließe mich hier Harry voll und ganz an. Weil ein Spieler sich darüber beschwert, dass er sich offensichtlich bloßgestellt sieht, eine ihm vielleicht im Nachhinein peinliche Frage gestellt zu haben, ist das wirklich GAR KEIN Grund diesen wohl sinnvollsten Threads der letzten Monate einzustellen.
Lösche einfach den Beitrag des betreffenden Spielers aus dem Thread und führe die Rubrik weiter!
Kann ja nicht sein, dass hier die Interessen eines Einzelnen höher bewertet werden, als die Interessen der Masse!
Und für die Zukunft kannst du ja ins Kleingedruckte der AGB für Auskünfte durch den Spielleiter den Absatz mitaufnehmen:
Mit der Bitte um Spielbezogene oder Regeltechnische Auskunft willigt der Anfragesteller einer teilweisen oder gänzlichen Veröffentlichung ausdrücklich und vorbehaltlos zu. Diese Veröffentlichung erfolgt anonymisiert in Bezug auf Anfragesteller (Name) und Positionsbezogene Daten (wie Charakter & Force ID's). Es obliegt dem Ermessen des Spielleiters ob spielbezogene Daten ganz, teilweise oder gar nicht anonymisiert veröffentlicht werden (Abenteuernummern, Informationen, etc.).
Eigentlich ist es ja lächerlich sich über sowas Gedanken machen zu müssen ... bei einem Spiel, das wir hier alle gemeinsam und miteinander (auch im Kriegsfall!!!) spielen, oder?
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13 Jahre 7 Monate her - 13 Jahre 7 Monate her #2577
von SSV-Klaus
___________________________________________________________
Kontakt:
Klaus: ssv.klaus(a)ssvgraz.com
Webpage: www.ssvgraz.com
___________________________________________________________
SSV-Klaus antwortete auf Aw: Briefgeheimnis und Emails... ein kleiner Exkurs..
Das mag alles richtig sein, doch soll ich mich auf ein eventuelles Verfahren einlassen? Sicher nicht!
Und ich bin immer noch am überlegen, ob ich den ganzen fraglichen Thread nun löschen soll oder gar muss. Ich habe zwar drüber geschlafen, kam aber noch zu keinem eindeutigen Ergebnis, obwohl die Tendenz auf Löschen geht.
Und entgegen meiner ursprünglich Meinung, dass ich nicht in der Lage sein werde, Spieler jeweils um ihre Erlaubnis der Veröffentlichung zu bitten, was ich immer noch als viel zu aufwendig erachte, möchte in irgendeiner Form die Sache fortführen (auch eine Erkenntnis der heutigen Nacht). Allerdings nur nach der Devise entweder alle oder keiner. Also keine Liste wo jeder sagen kann, von mir nicht, wird es nicht geben.
Ob es damit getan ist, in die GA eine entsprechende Klausel einzubauen, ist auch so eine Frage. Es würde bestimmt wieder zu Spitzfindigkeiten kommen. Ist aber nun doch auch in der Überlegung (würde die Sache an sich vereinfachen, aber nicht jedes Problem drum herum automatisch lösen).
Ich habe also noch keinerlei Entscheidung getroffen, d.h. schon eine, so wie es war, wird es nicht mehr sein.
Vielleicht noch meine persönliche Meinung, warum jemand gegen so eine Veröffentlichung sein könnte (wissen oder gar verstehen tue ich es nämlich auch nicht, ist also eine reine Spekulation):
Man spielt jahrelang Legends, hat sich ein kostbares Wissen angehäuft und viele Euros investiert und mit einer einfachen Emailbeantwortung ist all diese Arbeit und alles angehäufte Wissen einfach per Mausklick zu lesen - völlig kostenlos (was Zeitaufwand und Geld betrifft) und noch dazu für alle und auch für aktuelle Gegner. Dass man selbst auch davon profitieren könnte wird ignoriert, es geht um geheimes, elitäres Wissen. Wobei ich betonen möchte, nicht unbedigt um Regellücken (das ist sicherlich nicht der Hauptbeweggrund, wenn überhaupt), einfach um teuer erspieltes Wissen.
Finde ich das gut, wenn es elitäres Wissen gibt? Ich glaube, auch das (!) war ein Grund, warum ich auf Facebook und nun auch auf der WB diesen Email-Beantwortungs-Thread eingeführt hatte, weil ich gar nichts von elitärem Legends-Wissen halte. Legends ist für alle da und nicht nur für eine Elite (die geht mit den Regeln sowieso viel besser um, da brauchts kein Spezialwissen).
Und ich bin immer noch am überlegen, ob ich den ganzen fraglichen Thread nun löschen soll oder gar muss. Ich habe zwar drüber geschlafen, kam aber noch zu keinem eindeutigen Ergebnis, obwohl die Tendenz auf Löschen geht.
Und entgegen meiner ursprünglich Meinung, dass ich nicht in der Lage sein werde, Spieler jeweils um ihre Erlaubnis der Veröffentlichung zu bitten, was ich immer noch als viel zu aufwendig erachte, möchte in irgendeiner Form die Sache fortführen (auch eine Erkenntnis der heutigen Nacht). Allerdings nur nach der Devise entweder alle oder keiner. Also keine Liste wo jeder sagen kann, von mir nicht, wird es nicht geben.
Ob es damit getan ist, in die GA eine entsprechende Klausel einzubauen, ist auch so eine Frage. Es würde bestimmt wieder zu Spitzfindigkeiten kommen. Ist aber nun doch auch in der Überlegung (würde die Sache an sich vereinfachen, aber nicht jedes Problem drum herum automatisch lösen).
Ich habe also noch keinerlei Entscheidung getroffen, d.h. schon eine, so wie es war, wird es nicht mehr sein.
Vielleicht noch meine persönliche Meinung, warum jemand gegen so eine Veröffentlichung sein könnte (wissen oder gar verstehen tue ich es nämlich auch nicht, ist also eine reine Spekulation):
Man spielt jahrelang Legends, hat sich ein kostbares Wissen angehäuft und viele Euros investiert und mit einer einfachen Emailbeantwortung ist all diese Arbeit und alles angehäufte Wissen einfach per Mausklick zu lesen - völlig kostenlos (was Zeitaufwand und Geld betrifft) und noch dazu für alle und auch für aktuelle Gegner. Dass man selbst auch davon profitieren könnte wird ignoriert, es geht um geheimes, elitäres Wissen. Wobei ich betonen möchte, nicht unbedigt um Regellücken (das ist sicherlich nicht der Hauptbeweggrund, wenn überhaupt), einfach um teuer erspieltes Wissen.
Finde ich das gut, wenn es elitäres Wissen gibt? Ich glaube, auch das (!) war ein Grund, warum ich auf Facebook und nun auch auf der WB diesen Email-Beantwortungs-Thread eingeführt hatte, weil ich gar nichts von elitärem Legends-Wissen halte. Legends ist für alle da und nicht nur für eine Elite (die geht mit den Regeln sowieso viel besser um, da brauchts kein Spezialwissen).
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Kontakt:
Klaus: ssv.klaus(a)ssvgraz.com
Webpage: www.ssvgraz.com
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Letzte Änderung: 13 Jahre 7 Monate her von SSV-Klaus.
Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.
13 Jahre 7 Monate her #2578
von Merkur
Merkur antwortete auf Aw: Briefgeheimnis und Emails... ein kleiner Exkurs..
Es würde sicher helfen, wenn jemand mit gegenteiliger Meinung dazu was sagen würde,
aber erfahrungsgemäß versuchen die entsprechenden Spieler möglichst nichts öffentlich zu posten,
es könnte ja was verraten werden.
Was ich persönlich schade finde, ist aber daß sie auch durch Urgieren und Proteste die Initiativen von Spielern gerne torpedieren, die es sich erlauben anders zu spielen.
Das Ergebnis sieht man hier auf der Wolkenburg, wo nur mehr dann einer postet, wenn er sich über irgend etwas aufgeregt hat.
Als advocatus diaboli weise ich aber darauf hin, daß es hier zweifelsohne nicht um das rechtliche Briefgeheimnis geht,
auch wenn es vereinfachend wahrscheinlich so formuliert war,
sondern darum, daß man sich gegenüber einen bestimmten Adressaten anders äussert,
als man das öffentlich, oder auch nur einer einzelnen anderen Person gegenüber tut. Wenn dann diese Nachricht öffentlich gemacht wird, kann durch Ausdrucksweise und Inhalt des "Briefes" an Stellen, für die das nicht bestimmt war,
Ärger oder Mißverständnis entstehen,
was gar nicht beabsichtigt war.
Ich denke das kann ich nachvollziehen, auch wenn ich persönlich immer versuche, "öffentlichstauglich" zu bleiben.
Für jemanden, der sich gerne anderer Methoden bedient, ist das aber nicht möglich.
Auch andere nicht beabsichtigte Effekte können entstehen:
wenn ich zum Beispiel hier lese, das sich jemand beschwert, was alles mit einer schrecklichen SA-flotte gemacht wurde,
dann weiß ich nicht nur verfrüht, nämlich bevor ich den Kampfbericht habe, daß ich getroffen wurde (weil ich vielleicht der einzige Spieler bin, der sie einsetzt :woohoo: ),
und kann entsprechende Maßnahmen treffen,
sondern ich erfahre auch, daß jemand gegen mich urgiert,
was sicher nicht beabsichtigt ist.
Die Frage, die sich dann bei jeder Veröffentlichung wieder stellt (und das ist aktuell in allen Bereichen des Lebens die gleiche) ist, ob das öffentliche oder allgemeine Interesse, über das Interesse des einzelnen zu stellen ist.
Eine Frage, die ich mit Nein beantworten würde im allgemeinen, die aber bei allen wichtigen Entscheidungen heutzutage mit Ja beantwortet wird.
Es stellt sich also jedenfalls eine moralische Frage daraus!
aber erfahrungsgemäß versuchen die entsprechenden Spieler möglichst nichts öffentlich zu posten,
es könnte ja was verraten werden.
Was ich persönlich schade finde, ist aber daß sie auch durch Urgieren und Proteste die Initiativen von Spielern gerne torpedieren, die es sich erlauben anders zu spielen.
Das Ergebnis sieht man hier auf der Wolkenburg, wo nur mehr dann einer postet, wenn er sich über irgend etwas aufgeregt hat.
Als advocatus diaboli weise ich aber darauf hin, daß es hier zweifelsohne nicht um das rechtliche Briefgeheimnis geht,
auch wenn es vereinfachend wahrscheinlich so formuliert war,
sondern darum, daß man sich gegenüber einen bestimmten Adressaten anders äussert,
als man das öffentlich, oder auch nur einer einzelnen anderen Person gegenüber tut. Wenn dann diese Nachricht öffentlich gemacht wird, kann durch Ausdrucksweise und Inhalt des "Briefes" an Stellen, für die das nicht bestimmt war,
Ärger oder Mißverständnis entstehen,
was gar nicht beabsichtigt war.
Ich denke das kann ich nachvollziehen, auch wenn ich persönlich immer versuche, "öffentlichstauglich" zu bleiben.
Für jemanden, der sich gerne anderer Methoden bedient, ist das aber nicht möglich.
Auch andere nicht beabsichtigte Effekte können entstehen:
wenn ich zum Beispiel hier lese, das sich jemand beschwert, was alles mit einer schrecklichen SA-flotte gemacht wurde,
dann weiß ich nicht nur verfrüht, nämlich bevor ich den Kampfbericht habe, daß ich getroffen wurde (weil ich vielleicht der einzige Spieler bin, der sie einsetzt :woohoo: ),
und kann entsprechende Maßnahmen treffen,
sondern ich erfahre auch, daß jemand gegen mich urgiert,
was sicher nicht beabsichtigt ist.
Die Frage, die sich dann bei jeder Veröffentlichung wieder stellt (und das ist aktuell in allen Bereichen des Lebens die gleiche) ist, ob das öffentliche oder allgemeine Interesse, über das Interesse des einzelnen zu stellen ist.
Eine Frage, die ich mit Nein beantworten würde im allgemeinen, die aber bei allen wichtigen Entscheidungen heutzutage mit Ja beantwortet wird.
Es stellt sich also jedenfalls eine moralische Frage daraus!
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